Psychiatrische Krankenpflege
Die ambulante psychiatrische Krankenpflege ist eine Betreuungsleistung für psychisch erkrankte Menschen. Dabei steht der Mensch mit seinen Ressourcen im Mittelpunkt. Unsere fachlich geschulten Mitarbeiter nehmen im häuslichen Umfeld Kontakt zum Klienten auf und treten mit ihm in Beziehung und begleiten und unterstützen ihn während einer Krisensituation. Dabei werden die individuellen Lebensgewohnheiten und das soziale Umfeld des Klienten berücksichtigt.
Ziel der ambulant psychiatrischen Kranekpflege ist es, die Selbstständigkeit zu fördern, damit Verrichtungen des alltäglichen Lebens eigenverantwortlich bewältigt werden können. Die KlientInnen und ihre Angehörigen werden dabei unterstützt, die psychische Erkrankung zu vertsehen und den Umgang damit zu erlernen.
Ziel der ambulant psychiatrischen Kranekpflege ist es, die Selbstständigkeit zu fördern, damit Verrichtungen des alltäglichen Lebens eigenverantwortlich bewältigt werden können. Die KlientInnen und ihre Angehörigen werden dabei unterstützt, die psychische Erkrankung zu vertsehen und den Umgang damit zu erlernen.
Zu den Aufgaben der psychiatrischen Krankenpflege gehören u.a.:
- Sicherstellung der therapeutischen Behandlung
- Vermeidung von Krankenhausaufenthalten
- Reibungslose Weiterversorgung nach stationärer Behandlung
- Erarbeitung der Pflegeakzeptanz
- Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung Krisensituationen
- Entwicklung kompensatorischer Hilfen bei krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen
- Medikamentenüberwachung
- Entlastende Gespräche
- Krisenintervention
- Erarbeitung einer Tages- bzw. Wochenstruktur
- Anleitung und Aktivierung bei der Alltagsbewältigung
- Hilfe im Umgang mit der Krankheit/Erarbeitung von Bewältigungsstrategien und Belastungsproben
- Zusammenarbeit mit behandelnden Ärzten, Angehörigen und anderen Diensten
- Begleitungen zum Arzt, Behörden etc.
Die Kosten der Behandlungspflege übernehmen in der Regel die Krankenkassen. Für jede ärztliche Verordnung muss eine Zuzahlung von 10€ gezahlt werden, dazu werden für die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr 10% der Kosten als Eigenanteil fällig. Ausgenommen sind Versicherte mit Zuzahlungsbefreiungen.
Die Frequenz bzw. die Häufigkeit der Einsätze kann bis zu 14-mal pro Woche (á 30 Minuten) erfolgen, jedoch mit absteigender Frequenz. Die Verordnungsfähigkeit beträgt maximal 4 Monate. Falls eine längerfristige Begleitung notwendig ist, kann auch die Eingliederungshilfe eine weiterführende Hilfe sein. Wir begleiten Sie auf den Weg dahin.
Die Frequenz bzw. die Häufigkeit der Einsätze kann bis zu 14-mal pro Woche (á 30 Minuten) erfolgen, jedoch mit absteigender Frequenz. Die Verordnungsfähigkeit beträgt maximal 4 Monate. Falls eine längerfristige Begleitung notwendig ist, kann auch die Eingliederungshilfe eine weiterführende Hilfe sein. Wir begleiten Sie auf den Weg dahin.